Details
Für Patente fallen üblicherweise drei Arten von Gebühren an: amtliche Anmelde- und Erteilungsgebühren, amtliche Jahresgebühren sowie Kosten des bearbeitenden Patentanwalts.
Zum den amtlichen Anmelde- und Erteilungsgebühren gehören auch die Gebühren für Recherche und Prüfung sowie, bei europäischen Patenten, die Gebühren für die Validierung in den gewünschten Ländern Europas.
Zu den Kosten des bearbeitenden Patentanwalts gehören die Kosten für die Vertretung und die Beratung, die Ausarbeitung der Patentanmeldung sowie für die Ausarbeitung der Bescheidserwiderungen.
Weiterhin fallen für Europäische Patente Übersetzungkosten für die Übersetzung der Ansprüche in englische und französische Sprache an.
Generell fallen für Europäische Patente deutlich höhere Kosten als für deutsche Patente an, wobei sich jedoch bei Europäischen Ländern der Schutzbereich in der Regel auch auf weitere Länder Europas erstreckt.
Soweit Einspruch oder Nichtigkeitsklage gegen das Patent erhoben oder eingelegt wird, falls weitere Kosten an.
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